Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Zuständiges Amt: AHV-Zweigstelle Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Ergänzungsleistungen zur AHV/IV aus.
Ergänzungsleistungen können Personen erhalten, die einen Anspruch auf eine Rente der AHV (auch bei einem Rentenvorbezug), eine Rente der IV (ganze, Dreiviertels-, halbe oder Viertelsrente), oder nach Vollendung des 18 Altersjahres eine Hilflosenentschädigung der IV haben oder während mind. 6 Monaten ein Taggeld der IV erhalten. Wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren, geben wir Ihnen gerne die für die Berechnung erforderlichen Unterlagen bekannt. Preis: gratis
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