Anmeldung Nichterwerbstätige AHV
Zuständiges Amt: AHV-Zweigstelle Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordung (EO) sind ein wichtiger Teil der obligatorischen schweizerischen Sozialversicherung. Alle in der Schweiz wohnenden oder erwerbstätigen Personen sind versichert und müssen Beiträge bezahlen. Die AHV unterscheidet zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen. Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen, z.B: vorzeitig Pensionierte, Teilzeitbeschäftigte, IV-Bezüger, Studierende, ausgesteuerte Arbeitslose, Ehefrauen und Ehemänner von Pensionierten usw.
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